Das Kulturbüro der Stadt Dortmund ist bemüht, diese Webseite im Einklang mit dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung kommt den Vorgaben des §4 Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW) nach.
Methodik
Die Erklärung wurde erstellt auf Grundlage einer Selbstbewertung im Rahmen des von der DIAS GmbH unter bitvtest.de angebotenen Prüfverfahrens zur BITV. Sie folgt damit Art.3 Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Stand dieser Erklärung: Juni 2023
Feedback und Kontakt
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit von kulturkita-dortmund.de. Wenn Sie Fragen oder Hinweise zu diesem Thema haben oder Informationen benötigen, die noch nicht in barrierefreier Form vorliegen, wenden Sie sich bitte an das Kulturbüro, Susanne Henning, Tel. 0231 50 25375 oder per E-Mail an shenning@stadtdo.de